Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung soll finanzielle Nachteile, die durch einen Unfall entstehen, ausgleichen. Von Bedeutung ist das vor allem bei Freizeitunfällen, weil die gesetzliche Unfallversicherung nur für die Folgen von Arbeitsunfällen zuständig ist.
Wer kann sich versichern
Versichern können sich Einzelpersonen, Ehepaare, Familien, Kinder, aber auch Senioren. Nicht versichert werden Menschen, die vollständig arbeitsunfähig sind oder ein schweres Nervenleiden haben, sowie Personen mit psychischen Erkrankungen.
Der Versicherungsschutz beginnt nach Übermittlung der Versicherungspolizze, jedoch nicht vor dem in der Polizze angeführten Zeitpunkt, und der Bezahlung der ersten Prämie. Es kann aber bereits eine vorläufige Deckung vereinbart werden.
Die private Unfallversicherung ersetzt bis zu einem bestimmten Betrag:
- die Folgen einer dauernden Invalidität
- Unfallkosten (Heil-, Bergungs- und Rückholkosten)
- Todesfall
- Taggeld und Spitalgeld, die durch einen Unfall hervorgerufen wurden
Diese Unfälle werden nicht versichert
Krankheiten aller Art und übertragbare Krankheiten gelten nicht als Unfallfolgen. Eine Ausnahme besteht nur für Kinderlähmung und die durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis sowie für Wundstarrkrampf und Tollwut.
Ausgeschlossen sind auch Unfälle, die passieren, weil der/die Versicherte eine gerichtlich strafbaren Handlung vorsätzlich begeht. Ebenso sind Unfälle ausgeschlossen, die durch erhöhtes Risiko hervorgerufen wurden, zum Beispiel bei Extremsportarten.
Invalidität
Bei dauernder Invalidität die innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt, wird der dem Prozentsatz der Invalidität entsprechende Anteil an der Versicherungssumme ausgezahlt (Gliedertaxe). Bei teilweiser Gebrauchsunfähigkeit der Glieder werden diese Prozentsätze entsprechend gekürzt.
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