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Saturday 4 December 2021

Private Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung soll finanzielle Nachteile, die durch einen Unfall entstehen, aus­gleich­en. Von Bedeutung ist das vor allem bei Frei­zeit­un­fĂ€llen, weil die gesetzliche Un­fall­ver­sich­er­ung nur fĂŒr die Folgen von ArbeitsunfĂ€llen zustĂ€ndig ist.

Wer kann sich versichern

Versichern können sich Einzelpersonen, Ehepaare, Familien, Kinder, aber auch Senioren. Nicht versichert werden Menschen, die vollstÀndig arbeitsunfÀhig sind oder ein schweres Nervenleiden haben, sowie Personen mit psychischen Erkrankungen.

Der Versicherungsschutz beginnt nach Übermittlung der Versicherungspolizze, jedoch nicht vor dem in der Polizze angefĂŒhrten Zeitpunkt, und der Bezahlung der ersten PrĂ€mie. Es kann aber bereits eine vorlĂ€ufige Deckung vereinbart werden.

Die private Unfallversicherung ersetzt bis zu einem bestimmten Betrag:

  • die Folgen einer dauernden InvaliditĂ€t
  • Unfallkosten (Heil-, Bergungs- und RĂŒckholkosten)
  • Todesfall
  • Taggeld und Spitalgeld, die durch einen Unfall hervorgerufen wurden

Diese UnfÀlle werden nicht versichert

Krankheiten aller Art und ĂŒbertragbare Krankheiten gelten nicht als Un­fall­folg­en. Eine Ausnahme besteht nur fĂŒr KinderlĂ€hmung und die durch Zeckenbiss ĂŒbertragene FrĂŒhsommer-Meningoencephalitis sowie fĂŒr Wundstarrkrampf und Tollwut.

Ausgeschlossen sind auch UnfĂ€lle, die passieren, weil der/die Versicherte eine gerichtlich strafbaren Handlung vorsĂ€tzlich begeht. Ebenso sind UnfĂ€lle aus­ge­schlos­sen, die durch erhöhtes Risiko hervorgerufen wurden, zum Beispiel bei Extremsportarten.

InvaliditÀt

Bei dauernder InvaliditĂ€t die innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt, wird der dem Prozentsatz der InvaliditĂ€t entsprechende Anteil an der Ver­sich­er­ungs­summe ausgezahlt (Gliedertaxe). Bei teilweiser GebrauchsunfĂ€higkeit der Glieder werden diese ProzentsĂ€tze entsprechend gekĂŒrzt.

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