Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung soll finanzielle Nachteile, die durch einen Unfall entstehen, ausgleichen. Von Bedeutung ist das vor allem bei FreizeitunfĂ€llen, weil die gesetzliche Unfallversicherung nur fĂŒr die Folgen von ArbeitsunfĂ€llen zustĂ€ndig ist.
Wer kann sich versichern
Versichern können sich Einzelpersonen, Ehepaare, Familien, Kinder, aber auch Senioren. Nicht versichert werden Menschen, die vollstÀndig arbeitsunfÀhig sind oder ein schweres Nervenleiden haben, sowie Personen mit psychischen Erkrankungen.
Der Versicherungsschutz beginnt nach Ăbermittlung der Versicherungspolizze, jedoch nicht vor dem in der Polizze angefĂŒhrten Zeitpunkt, und der Bezahlung der ersten PrĂ€mie. Es kann aber bereits eine vorlĂ€ufige Deckung vereinbart werden.
Die private Unfallversicherung ersetzt bis zu einem bestimmten Betrag:
- die Folgen einer dauernden InvaliditÀt
- Unfallkosten (Heil-, Bergungs- und RĂŒckholkosten)
- Todesfall
- Taggeld und Spitalgeld, die durch einen Unfall hervorgerufen wurden
Diese UnfÀlle werden nicht versichert
Krankheiten aller Art und ĂŒbertragbare Krankheiten gelten nicht als Unfallfolgen. Eine Ausnahme besteht nur fĂŒr KinderlĂ€hmung und die durch Zeckenbiss ĂŒbertragene FrĂŒhsommer-Meningoencephalitis sowie fĂŒr Wundstarrkrampf und Tollwut.
Ausgeschlossen sind auch UnfÀlle, die passieren, weil der/die Versicherte eine gerichtlich strafbaren Handlung vorsÀtzlich begeht. Ebenso sind UnfÀlle ausgeschlossen, die durch erhöhtes Risiko hervorgerufen wurden, zum Beispiel bei Extremsportarten.
InvaliditÀt
Bei dauernder InvaliditĂ€t die innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt, wird der dem Prozentsatz der InvaliditĂ€t entsprechende Anteil an der Versicherungssumme ausgezahlt (Gliedertaxe). Bei teilweiser GebrauchsunfĂ€higkeit der Glieder werden diese ProzentsĂ€tze entsprechend gekĂŒrzt.
For Best View Please Open This Website In CHROME / OPERA Browser
No comments:
Post a Comment